Mit barrierefreien Websites machen Sie das Internet für alle zugänglich. Bund, Länder, Gemeinden und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sind bereits verpflichtet, barrierefreie Anwendungen anzubieten. Für Unternehmen, die online Dienstleistungen und Produkte verkaufen, greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025. Handeln Sie jetzt – und machen Sie alle Websitenutzenden zufriedener.
Banken, Personenbeförderungs-Dienstleister und Mediendienste, sowie Unternehmen, die Online-Handel betreiben, müssen ihre Website barrierefrei gestalten. Das gilt auch für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie beispielsweise Online-Terminbuchungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro. Angebote oder Dienstleistungen, die nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, können von der Marktüberwachungsbehörde verboten oder mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden.
Wir verfügen über ein langjähriges Know-how in der Entwicklung, Gestaltung und Realisierung barrierefreier Internetprojekte. Dabei ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) unser Maßstab.
Wir optimieren die Usability für alle User auf Ihrer Website oder App. Die Prinzipien der Barrierefreiheit sind von essentieller Bedeutung für Menschen mit Behinderung, aber letztlich profitieren alle von den strukturellen und technischen Vorteilen, denn barrierefreie Websiten bestechen durch eine bessere Usability und User Experience im Ganzen.
Wir untertiteln Videos, damit sie verständlich sind.
Wir gestalten Texte oder Formularfelder so, dass sie sich deutlich vom Hintergrund abheben.
Wir beschreiben Bilder, Formulare und Buttons textlich für die Verwendung von Screenreader-Software oder Braillezeilen.
Wir bieten alternative Texte in leichter Sprache an und achten auf klare Strukturen und genügend große Zeitfenster für die Bearbeitung.
Wir optimieren die Usability für alle User auf Ihrer Website oder App. Barrierefreiheit ist essentiell für Menschen mit Beeinträchtigugen, aber letztlich profitieren alle.
Unsere Gesellschaft wird älter und vielfältiger. Mit barrierefreiem Internet erweitern Sie Ihre Zielgruppe und erreichen mehr potenzielle Kundinnen und Kunden.
Barrierefreiheit fördert die Usability – ob für Menschen mit oder ohne Beeinträchtigungen. Die bessere Bedienbarkeit führt zu einer höheren Zufriedenheit.
Barrierefreie, also nutzerfreundliche und leicht zugängliche Websites werden von Google & Co. belohnt: Ihr Online-Auftritt steigt im Ranking.
Mit Ihrem barrierefreien Online-Auftritt machen Sie sich für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und für ältere Menschen stark – für gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe.
Wer draußen surft, hat zusätzliche Ansprüche. Auch hier helfen die guten Kontraste und untertitelten Videos, die barrierefreie Websites liefern.
Barrieren auf Ihrer Website können durch persönliche oder technische Einschränkungen Ihrer Nutzer:innen entstehen. Barrierefreiheit – Accessibility – bedeutet, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen Inhalte problemlos erfassen und Interaktionsmöglichkeiten nutzen können. Das gelingt durch alternative Angebote für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, aber auch durch Optimierung für technische Hilfsmittel. Es gibt keine One-Size-Fits-All-Lösung.
Deshalb schauen wir bei VALID alle unsere Kund:innen individuell an und passen Design, Strategie und Funktionalität entsprechend an. Zu Beginn überprüfen und analysieren wir den Status Quo. Daraus erarbeiten wir gemeinsam mit unserer Kundschaft eine auf sie zugeschnittene Strategie, optimierte User Journeys und ein passendes Design.
Barrierefreies Webdesign hat auch positive Auswirkungen auf die SEO-Performance. Wir analysieren den ersten Eindruck Ihrer Website oder Anwendung und untersuchen sie zusätzlich auf Design, Inhalte, Usability und Barrieren. Wir erstellen dazu User Journeys und versuchen so, mögliche Touchpoints zu ermitteln, die noch Optimierungspotenial besitzen. Wir optimieren die Inhalte, alle Meta-Angaben, Bildtitel und Bildpfade und definieren eine optimale URL-Struktur.
Zusätzlich zu den contentbezogenen OnPage-Maßnahmen kümmern wir uns ebenso um die technische Umsetzung: Dazu gehören unter anderem ein semantischer Aufbau der Codes, die Skalierbarkeit der Website, sowie Verbesserung der Ladezeiten. Aber auch das Thema Linkbuilding kommt bei uns nicht zu kurz. Für die Webseiten öffentlicher Stellen haben wir bereits erfolgreich Screenreader und andere BITV-Maßnahmen umgesetzt.
Die Accessibility Ihrer Seite können Sie hier initial testen.
Barrierefreies Webdesign ermöglicht allen Nutzenden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet. Digitale Barrierefreiheit verbessert die User Experience für alle und kann die Reichweite Ihrer Website erheblich steigern.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen kann barrierefreies Webdesign auch der Suchmaschinenoptimierung dienen. Barrierefreiheit verbessert das Ranking Ihrer Website, stärkt Ihr Markenimage und sorgt dafür, dass Sie eine deutlich größere Zielgruppe erreichen - also mehr potenzielle Kunden.
In Deutschland tritt am 25. Juni das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um und verpflichtet Unternehmen, bis 2025 ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen im Internet für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Diskriminierung abzubauen. Auch in anderen Ländern gibt es spezifische Gesetze und Richtlinien, wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) oder nationale Gesetze, die Unternehmen zur Einhaltung der Barrierefreiheit im Web verpflichten.
Betroffen sind Banken, Personenbeförderungs-Dienstleister, Mediendienste und Unternehmen, die Online-Handel betreiben. Auch wer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie beispielsweise Online-Terminbuchungen anbietet, muss sein dieses Angebot barrierefrei gestalten. Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro. Bei Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Wir folgen den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), einem internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Webangeboten. Wir führen umfassende Tests durch, um sicherzustellen, dass alle Elemente barrierefrei sind. Und wir bieten kontinuierliche Unterstützung und Schulungen, um Ihre Website auf dem neuesten Stand zu halten.
Ben ist Geschäftsführer am Standort Berlin. Sein Fokus ist die strategische Entwicklung digital vernetzter Produkte und Kampagnen.